Betreffend die Zeit vom 27. September 2021 bis 24. November 2021 sowie den 11. Dezember 2021 ist nicht bekannt, wie viele Personen ohne gültiges Zertifikat im Fitnesscenter trainierten. Weil es sich jedoch beim zweiten Deliktszeitraum um eine längere Zeitspanne handelt, ist von einer grösseren Anzahl an Personen auszugehen. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und aus selbstbezogenen Beweggründen, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, sich rechtskonform zu verhalten.