Für den Ungehorsam gegen die Vollstreckungsverfügung vom 23. November 2021 veranschlagt die Kammer eine Übertretungsbusse von CHF 1'800.00. Für den Ungehorsam gegen die Schliessungsverfügung vom 15. November 2021 erachtet die Kammer eine Übertretungsbusse von CHF 1'500.00 und für den Ungehorsam gegen die Verfügung vom 3. November 2021 betreffend Einhaltung der Covid-19- Vorschriften eine Übertretungsbusse von CHF 1'200.00 für schuldangemessen. Die zwei letztgenannten Übertretungsbussen sind im Umfang von jeweils 2/3 auf die erstgenannte Übertretungsbusse zu asperieren, d.h. im Betrag von CHF 1'000.00 und CHF 800.00.