Der Beschuldigte missachtete die Verfügungen betreffend Einhaltung der geltenden Covid-19-Vorschriften resp. Schliessung des Fitnesscenters bewusst, d.h. direktvorsätzlich, über längere Zeit hinweg und aus selbstbezogenen Beweggründen, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, sich rechtskonform zu ver-