17. Strafzumessung der Kammer 17.1 Methodik im vorliegenden Fall Die vorliegend zu beurteilenden Delikte des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen und der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage werden je mit Übertretungsbusse bestraft, weshalb eine Gesamtstrafe zu bilden ist. Nach Ansicht der Kammer stellt der Ungehorsam gegen die Vollstreckungsverfügung vom 23. November 2021 das konkret schwerste Delikt dar, weil der Beschuldigte es trotz erneuter Aufforderung unterliess, den Betrieb zu schliessen resp.