16 Während dem sich der Beschuldigte von der Polizei nicht einvernehmen liess (p. 14 ff., p. 144 f.), machte er an der Hauptverhandlung vom 12.04.2023 sowohl Aussagen zur Sache als auch zur Person (p. 338 ff.). Dabei gab er unter anderem an, Vater von zwei Kindern zu sein, wobei eines der Kinder bei ihm leben würde (p. 338 Z. 22 ff.). Gegenüber dem anderen Kind würden ihn Unterhaltspflichten treffen (p. 339 Z. 1 f.). Seinen Lebensunterhalt finanziere er mit den Einnahmen des Fitnesscenters und der Praxis (p. 338 Z. 27 f.).