Weiter machte sich der Beschuldigte nicht bloss des einmaligen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig. Vielmehr gelang es ihm, während eines relativ kurzen Zeitraums von rund einem Monat (10.11.2021 bis 11.12.2021), wiederholt gegen die ihm mittels rechtskräftigen Verfügungen auferlegten Pflichten zu verstossen. Mit diesem Verhalten zeigte der Beschuldigte klar auf, dass er sich um die vom Staat vorgegebenen Regeln bzw. die ihm vom Staat auferlegten Pflichten foutiert und damit die staatliche Autorität als geschütztes Rechtsgut von Art. 292 StGB nicht anerkennt.