399 f.): Bei der Festlegung der Höhe der Busse für die Widerhandlungen gegen die Covid-19- Verordnung gilt es zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit seinem Verhalten gewichtige öffentliche Interessen, wie namentlich die öffentliche Gesundheit sowie die Durchsetzungskraft von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, verletzte, die im gesamtschweizerischen Interesse liegen. Hinzu kommt, dass sich das deliktische Verhalten des Beschuldigten über mehrere Monate hinweg zog (27.09.2021 bis 11.12.2021).