15.2 Urteil PEN 22 131 Für die Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage, mehrfach begangen in der Zeit vom 27. September 2021 bis 24. November 2021 sowie am 11. Dezember 2021, und den Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, mehrfach begangen in der Zeit vom 11. November 2021 bis 11. Dezember 2021, verurteilt die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Gesamtübertretungsbusse von CHF 2'500.00, ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 25 Tagen. Dies begründete sie wie folgt (amtliche Akten SK 23 380, pag. 399 f.):