307 f.): Bei der Festlegung der Höhe der Busse gilt es zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit seinem Verhalten gewichtige öffentliche Interessen, wie namentlich die öffentliche Gesundheit sowie die Durchsetzungskraft von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie, verletzte, die im gesamtschweizerischen Interesse liegen. Hingegen beschränkte sich der Tatzeitraum – im Unterschied zum Strafbefehl vom 29.12.2021, welcher von knapp zwei Wochen ausgeht – bloss auf einen Tag (26.09.2021). Zudem waren die beiden kontrollierten Personen alleine im Fitnesscenter der «C._____