15. Strafzumessung der Vorinstanz 15.1 Urteil PEN 22 33 Betreffend die Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage, mehrfach begangen am 26. September 2021, verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'000.00, ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen. Zur Begründung führte sie folgendes aus (amtliche Akten SK 23 382, pag. 307 f.):