106 StGB). Für den Fall, dass die Busse schuldhaft nicht bezahlt wird, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von mindestens einem Tag und höchstens drei Monaten auszusprechen (Art. 106 Abs. 2 StGB). 14.2 Gesamtstrafe Bei der Strafzumessung für mehrere Übertretungen ist in Anwendung des Asperationsprinzips eine Gesamtbusse zu bilden (Art. 106 i.V.m. Art. 49 StGB). D.h. das Gericht verurteilt die beschuldigte Person zur Strafe der schwersten Straftat (Einsatzstrafe) und erhöht diese angemessen.