14. Rechtliche Grundlagen 14.1 Übertretungsbusse Widerhandlungen gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen werden mit Busse bis zu CHF 10'000.00 bestraft (Art. 28 Bst. a Covid-19-Verordnung besondere Lage i.V.m. Art. 333 Abs. 1 und Art. 106 Abs. 1 StGB; Art. 292 i.V.m. Art. 106 Abs. 1 StGB). Die Höhe der Busse im Einzelfall beurteilt sich nach den Verhältnissen des Täters, so dass dieser eine Strafe erleidet, die seinem Verschulden angemessen ist (Art. 106 Abs. 3 StGB). Massgebend sind somit vorab die tat- und täterbezogenen Komponenten im Sinne von Art.