Zur Tatbestandsmässigkeit Betreffend Tatbestandsmässigkeit kann sich die Kammer grundsätzlich den vorinstanzlichen Erwägungen anschliessen (siehe E. III.13.2 hiervor): Gemäss vorinstanzlichem und für die Kammer massgebendem Beweisergebnis missachtete der Beschuldigte wissentlich und willentlich die unter Hinweis auf die Strafdrohung nach Art. 292 StGB ausgesprochenen Verfügungen des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 3. November 2021 (betreffend Sicherstellung, dass die Vorschriften zum Schutz vor Covid-19 in den Räumlichkeiten der C.___