Im Sinne einer milderen Massnahme wurde dem Beschuldigten jedoch zunächst die Möglichkeit gewährt, inskünftig für die Einhaltung der Schutzvorschriften zu sorgen. Er wurde individuell-konkret zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unter Androhung einer Busse aufgefordert. Die Vollstreckungsverfügung vom 23. November 2021 sodann bezweckte lediglich die Umsetzung der vom Verwaltungsgericht für rechtmässig befundenen Schliessungsverfügung vom 16. November 2021. 13.4.2 Zur Tatbestandsmässigkeit Betreffend