studio sowie auf der Website korrekt sind und den geltenden Bestimmungen entsprechen. Wie das Regierungsstatthalteramt Emmental in der betreffenden Verfügung zutreffend ausführte, wäre zufolge wiederholter Missachtung der Schutzvorschriften sowie der ausdrücklichen Hinweise und Äusserungen des Beschuldigten, diese auch in Zukunft nicht einzuhalten, an sich die sofortige Schliessung des Fitnesscenters angezeigt gewesen (amtliche Akten SK 23 380, pag. 81 f.). Im Sinne einer milderen Massnahme wurde dem Beschuldigten jedoch zunächst die Möglichkeit gewährt, inskünftig für die Einhaltung der Schutzvorschriften zu sorgen.