Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass die Kammer bei den unangefochten in Rechtskraft erwachsenen und vom Beschuldigten erst- und oberinstanzlich nicht gerügten Verfügungen des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 3. und 23. November 2021 keine offensichtlichen Rechtsverletzungen oder offensichtlichen Ermessensüberschreitungen zu erkennen vermag: Mit der Verfügung vom 3. November 2021 wurde der Beschuldigte verpflichtet sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften zum Schutz vor Covid-19 (Masken- und Zertifikatspflicht) im Fitnesscenter umgesetzt werden und die Informationen und Hinweise im Fitness-