und p. 134 ff.). Der Beschuldigte leistete somit den Verfügungen des Regierungsstatthalteramts Emmental wiederholt nicht Folge und erfüllte damit den objektiven Tatbestand von Art. 292 StGB mehrfach. Subjektiver Tatbestand Der Beschuldigte handelte zudem vorsätzlich. Die Verpflichtung, sicherzustellen, dass im von der «C.________ GmbH (Fitnessstudio)» geführten Fitnesscenter an der B.________ (Strasse) in E.________ die geltenden Vorschriften zum Schutz vor Covid-19 (Masken- und Zertifikatspflicht) umgesetzt werden, war ihm bewusst. Genauso war sich der Beschuldigte der Verpflichtung bewusst, den