und vom 23.11.2021 (p. 122 ff.) wurde der Beschuldigte als dann unter Hinweis auf die Strafandrohung bei Nichtbefolgung verpflichtet, den Betrieb des von der «C.________ GmbH (Fitnessstudio)» geführten Fitnesscenters ab 16.11.2021 bzw. 25.11.2021 bis zum Ende der Zertifikatspflicht einzustellen und den Zugang zu den Räumlichkeiten zu verunmöglichen. An den am 10.11.2021, am 19.11.2021 sowie am 11.12.2021 durchgeführten Kontrollen durch die Polizei bzw. das Regierungsstatthalteramt Emmental musste festgestellt werden, dass die verfügten Massnahmen allesamt nicht umgesetzt wurden (p. 1 ff., p. 103 f., p. 119 ff. und p. 134 ff.).