Gestützt auf das Beweisergebnis wurde der Beschuldigte zunächst mit Verfügung vom 03.11.2021 (p. 78 ff.) vom Regierungsstatthalteramt Emmental – unter Hinweis auf die Strafandrohung bei Nichtbefolgung – dazu verpflichtet, bis am 10.11.2021 sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften zum Schutz vor Covid-19 (Masken- und Zertifikatspflicht) im von der «C.________ GmbH (Fitnessstudio)» geführten Fitnesscenter an der B.________ (Strasse) in E.________ (Ortschaft) umgesetzt werden und dass die Informationen und Hinweise, sowohl auf der Website wie auch im Fitnesscenter korrekt sind und den geltenden Bestimmungen entsprechen.