amtliche Akten SK 23 382, pag. 295 ff.) bestand sowohl für die Zertifikatspflicht als auch für die Strafnorm eine hinreichende gesetzliche Grundlage: Die Zertifikatspflicht stützte sich auf Art. 6 Abs. 2 Bst. b i.V.m. Art. 19 Abs. 1 und 2 Bst. b und Art. 40 Abs. 2 Bst. b EpG und verfügte damit über eine hinreichende formell-gesetzliche Grundla-