8 ber 2021 um 24:00 Uhr umzusetzen (amtliche Akten SK 23 380, pag. 125), ist davon auszugehen, dass das Fitnesscenter am 25. November 2021 noch offen resp. ohne Zertifikatskontrolle zugänglich war. D.h. der Begehungszeitraum umfasst den 25. November 2021 mit. Die Kammer darf den Tatzeitraum jedoch wegen des zu beachtenden Verschlechterungsverbots (siehe E. I.6 hiervor) nicht zum Nachteil des Beschuldigten erweitern, weshalb es beim 24. November 2021 bleibt.