_ vermietet worden seien. In den Club-Aufnahmebedingungen wurde erläutert, dass durch das Einloggen eines gültigen Badges automatisch die Clubmitgliedschaft bestätigt werde und dadurch Zutritt in die gemieteten Räumlichkeiten «zur Ausübung des Zweckes» möglich sei. Der identische Text war zu diesem Zeitpunkt auf der Homepage des Fitness-Centers (D.________ (Internetadresse)) aufgeschaltet. Dabei handelt es sich offensichtlich um einen Versuch, die geltenden Vorschriften zu umgehen, da Vereine von der Zertifikatspflicht unter gewissen Umständen ausgenommen waren (Art. 20 Bst. d Ziff. 1 Covid-19-Verordnung besondere Lage, Stand 08.09.2021).