Diese Verfügung wurde dem Beschuldigten am 15.11.2021 von der Polizei persönlich übergeben, wobei er die Annahme verweigerte. Dennoch focht er die Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern an. Da ihr jedoch die aufschiebende Wirkung entzogen war, musste der Beschuldigte der Verfügung Folge leisten und den Betrieb des Fitnessstudios ab 16.11.2021 einstellen, was er nicht tat. Anlässlich einer Nachkontrolle am 19.11.2021 wurde festgestellt, dass das Fitnessstudio geöffnet ist. Es wurde ein Abo-Kunde, welcher über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügte, beim Trainieren an den Geräten festgestellt.