Es hingen nach wie vor dieselben Plakate und auch die Webseite war nicht angepasst worden. Daraufhin verpflichtete das Regierungsstatthalteramt Emmental den Beschuldigten mit Verfügung vom 15.11.2021, den Betrieb ab 16.11.2021, 07.00 Uhr, bis zum Ende der Zertifikatspflicht einzustellen und den Zugang zu den Räumlichkeiten zu verunmöglichen. Er wurde wiederum auf die Strafbarkeit gemäss Art. 292 StGB hingewiesen, für den Fall, dass er der Verfügung keine Folge leistet und die aufschiebende Wirkung wurde entzogen. Diese Verfügung wurde dem Beschuldigten am 15.11.2021 von der Polizei persönlich übergeben, wobei er die Annahme verweigerte.