Der Verfügung wurde zudem die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Verfügung wurde dem Beschuldigten am 04.11.2021 zugestellt und blieb unangefochten. Sie ist damit rechtskräftig. Am 10.11.2021 kontrollierte die Polizei im Auftrag des Regierungsstatthalteramtes in Anwesenheit des Beschuldigten, ob die verfügten Massnahmen umgesetzt wurden, was nicht der Fall war. Es hingen nach wie vor dieselben Plakate und auch die Webseite war nicht angepasst worden.