Durch ein beim Haupteingang des Fitnesscenters angebrachtes Schriftstück mit der Aufschrift «Hier sind ALLE willkommen mit oder ohne Covid-Zertifikat» duldete der Beschuldigte ausdrücklich das Betreten des Fitnesscenters ohne Covid-Zertifikat. Er hat somit vorsätzlich gegen die verordneten Massnahmen verstossen. Anzumerken ist, dass die Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 23. Juni 2021 datiert und nicht, wie im Strafbefehl angegeben, vom 22. Juni 2021. 7.2 Strafbefehl vom 30. März 2022 Im Strafbefehl vom 30. März 2022 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, sich der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage und des Unge-