__ GmbH (Fitnessstudio)» befanden, welche da am Trainieren waren und welche weder ein Covid-Certifikat besassen noch eine Maske trugen. Der Beschuldigte als Geschäftsführer und somit verantwortliche Person des Selbstbedie- nungs-Fitnesscenters «C.________ GmbH (Fitnessstudio)» hat es somit in pflichtwidriger Weise unterlassen, Zertifikatskontrollen durchzuführen. Durch ein beim Haupteingang des Fitnesscenters angebrachtes Schriftstück mit der Aufschrift «Hier sind ALLE willkommen mit oder ohne Covid-Zertifikat» duldete der Beschuldigte ausdrücklich das Betreten des Fitnesscenters ohne Covid-Zertifikat.