Entsprechend prüft die Kammer – im Rahmen ihrer Kognition (siehe hiernach) – lediglich, ob die erstinstanzlichen Urteile rechtmässig und die Schliessungsverfügung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 15. November 2021 allenfalls nichtig ist. Soweit der Beschuldigte hingegen u.a. die vorinstanzlichen Verfügungen vom 14. August 2023 rügt, die Beantwortung der mit Schreiben vom 13. April 2023 gestellten Fragen verlangt und Staatshaftungsansprüche geltend macht, bewegt er sich ausserhalb des zu behandelnden Streitgegenstands. Darauf ist nicht einzutreten.