Vielmehr kann es sich auf die für den Entscheid wesentlichen Punkte beschränken, solange es wenigstens kurz die Überlegungen nennt, von denen es sich hat leiten lassen und auf die sich sein Entscheid stützt (Urteil des Bundesgerichts 6B_592/2022 vom 12. Januar 2024 E. 1.2.3). Entsprechend prüft die Kammer – im Rahmen ihrer Kognition (siehe hiernach) – lediglich, ob die erstinstanzlichen Urteile rechtmässig und die Schliessungsverfügung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 15. November 2021 allenfalls nichtig ist.