3 Mit Brief vom 11. September 2023 rügte der Beschuldigte sinngemäss, die Vorinstanz hätte sein Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) verletzt. Auch das Regierungsstatthalteramt Emmental habe durch seine Massnahmen/ Verfügungen mehrfach gegen das Völkerrecht verstossen.