411 ff.). Mit Schreiben vom 6. September 2023 führte der Beschuldigte u.a. aus, er lehne die gefälschten, rechtswidrigen und völkerrechtswidrigen vorinstanzlichen Verfügungen vom 14. August 2023 ab. Der Staat müsse gegen die das Völkerrecht verletzende Gerichtspräsidentin vorgehen. Bis heute sei die von ihm am 13. April 2023 von der Vorinstanz verlangte Begründung/Stellungnahme nicht eingetroffen. Das Obergericht habe diese einzufordern (amtliche Akten SK 23 380, pag. 458 f.).