2 erklärung darstelle und sich die darin vorgebrachten Rügen einzig gegen die im Rubrum genannten Verfügungen der Vorinstanz vom 14. August 2023 richteten (amtliche Akten SK 23 380, pag. 443 ff.). Am 6. September 2023 reichte der Beschuldigte ein weiteres Schreiben ein. Am 7. September 2023 wurde festgestellt, dass der Beschuldigte mit diesem Schreiben der Aufforderung vom 30. August 2023 betreffend Präzisierung seiner Eingabe vom 28. August 2023 nicht nachgekommen sei und die dafür gesetzte Frist am 11. September 2023 ende (amtliche Akten SK 23 380, pag.