312 f.). Am 28. August 2023 reichte der Beschuldigte beim Obergericht eine vierseitige Eingabe mit dem Titel «Vollumfängliche Ablehnung und vehementer Protest gegen die völker- und verfassungswidrige Verfügung (Entwurf) [PEN 22 33 und PEN 22 131], datiert 14.08.2023» unter Beilage weiterer Dokumente (amtliche Akten SK 23 380, pag. 411 ff.; amtliche Akten SK 23 382, pag. 316 ff.) ein. Mit Verfügung vom 30. August 2023 wurden die oberinstanzlichen Verfahren SK 23 380 (betreffend PEN 22 131) und SK 23 382 (betreffend PEN 22 33) vereinigt. Gleichzeitig wurde der Beschuldigte gestützt auf Art. 399 Abs. 3 und 4 sowie Art.