Mit Urteil vom 13. April 2023 sprach die Vorinstanz den Beschuldigten sodann der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen, beides mehrfach begangen, schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'500.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 25 Tage, und zur Bezahlung der Verfahrenskosten von CHF 3'420.00 (amtliche Akten SK 23 380, pag. 361 ff.).