Er, der Beschuldigte, habe auf dem Platz wenden wollen. E.________ hätte mit seinem Twike problemlos geradeaus fahren können, als sie das erste Mal Blickkontakt gehabt hätten. Dass dieses Geradeausfahren möglich gewesen wäre, ergebe sich aus den [in den Akten] vorhandenen Fotos. Zwischen dem südlichsten Container und dem aufgerauten Schotter-Bereich habe es einen über zwei Meter breiten Korridor gegeben. Da E.________ nicht geradeaus gefahren, sondern links abgebogen sei, sei er davon ausgegangen, dass dieser auf der südlichen Seite des grossen Platzes Richtung J.________ fahren würde.