_ nicht in seiner Fahrt hindern dürfen und wäre gehalten gewesen, seinen Lastwagen zum Stillstand zu bringen, damit der vortrittsberechtigte E.________ ungehindert rechts in den C.________(Weg) hätte einbiegen können. Indem er dies nicht getan habe und E.________ dazu veranlasst gewesen sei, sein Twike abzubremsen und gar den Rückwärtsgang einzulegen, habe er diesen behindert und seine Pflicht des Behinderungsverbots verletzt. Dass der Beschuldigte die Geschwindigkeit reduziert habe, sei nicht ausreichend gewesen, zumal er das Twike nicht mehr im Rückspiegel gesehen habe.