Während der Weiterfahrt verschwand das Twike im toten Winkel des Beschuldigten. Nichtsdestotrotz setzte der Beschuldigte sein Wendemanöver mit verlangsamter Geschwindigkeit fort. Als der Twikefahrer bemerkte, dass der Lastwagen weiter in seine Richtung abbog, legte er den Rückwärtsgang ein und versuchte nach hinten auszuweichen, was ihm nicht gelang. Wenig später vernahm der Beschuldigte das Geräusch einer Kollision und bremste seinen Lastwagen bis zum Stillstand ab. Der Sachverhalt gemäss Strafbefehl ist damit erstellt. III. Rechtliche Würdigung