und den Beschuldigten befragt. Am Schluss hätten sie beiden zu verstehen gegeben, dass sie einen solchen Sachverhalt noch nie hätten aufnehmen müssen. Es sei ihnen auch nicht klar, wer da einen Fehler gemacht habe, sie würden einfach beide Beteiligten verzeigen. Die Gerichtspräsidentin habe anlässlich der mündlichen Urteilsbegründung am Schluss ebenfalls ausgeführt, die Situation sei tatsächlich etwas verwirrend und sie reduziere daher die Busse gegenüber dem Beschuldigten von CHF 300.00 auf CHF 200.00. In der schriftlichen Urteilsbegründung finde sich dieser Hinweis auf den verwirrenden Sachverhalt nicht mehr.