7. Zur Frage der Verfahrensvereinigung Die Verteidigung des Beschuldigten moniert in der Berufungsbegründung vom 10. November 2023, das Verfahren gegen die beiden am Unfall Beteiligten, mithin den Beschuldigten und E.________, wäre vereinigt zu führen gewesen. Der Beschuldigte habe keine Möglichkeit gehabt, sich im Verfahren gegen E.________ als Partei einzubringen und entsprechende Anträge zu stellen (pag. 191 f.). Gemäss Art. 29 Abs. 1 StPO werden Straftaten gemeinsam verfolgt und beurteilt, wenn eine beschuldigte Person mehrere Straftaten verübt hat (lit.