2 beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 189 ff.). Der Entscheid im schriftlichen Verfahren wurde mit Verfügung vom 16. November 2023 in Aussicht gestellt (pag. 197 f.). Auf entsprechende Aufforderung hin langte am 25. Juli 2024 die Honorarnote von Rechtsanwalt B.________, datierend vom 24. Juli 2024, für dessen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren ein (pag. 199 ff.).