1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 15. Juni 2023 erklärte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 2. März 2022 beim C.________ (Weg) in D.________ durch Missachten des Rechtsvortritts, schuldig. In Anwendung der einschlägigen Artikel verurteilte es ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage, sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1'650.00 (pag. 189 ff.).