40 1. Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 20 Jahren zu löschen (Art 354 Abs. 4 Bst. a StGB/Art. 261 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-ProfilG).