1. Zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Die Untersuchungshaft von 2 Tagen wird an die zu vollziehende Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 14'970.50 (exkl. Kosten für die Widerrufsverfahren), wobei diese gemäss Ziff. I.5. hievor im Umfang von CHF 9'487.90 durch den beschlagnahmten und eingezogenen Bargeldbetrag gedeckt werden. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3’500.00.