A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche betreffend das Verbrechen und die Vergehen gemäss Ziff. I hiervor (Ziff. 1.1., 1.2., 1.4., 1.5., 1.6., 1.7. und 1.8.) sowie unter Einbezug der aus dem Widerruf gemäss Ziff. II.2. hiervor stammenden, nunmehr zu vollziehenden Freiheitsstrafe (vgl. vorstehend Ziff. II.2.) in Anwendung der