1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Urteil der Regio-nalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. April 2016 (BM 16 14048) für eine Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB). Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. Die Kosten für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern.