1.9 der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 16.05.2020 bis 23.03.2021 in C.________ (Ortschaft) durch Konsum einer unbekannten Menge Cannabis sowie Kokain; 2. A.________ gestützt auf Ziff. 1.3, 1.6 (betreffend Inverkehrsetzen eines Motorfahrzeugs ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschild) und 1.9 hiervor verurteilt wurde zu einer Übertretungsbusse von CHF 900.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 9 Tage; 3. das beschlagnahmte Drogenmaterial (1 Einmachglas mit Marihuana, ca. 4.3 g) zur Vernichtung eingezogen wird (Art. 69 StG);