24. DNA-Profil / erkennungsdienstliche biometrische Daten Das vom Beschuldigten erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN________; pag. 1007 ff.) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 20 Jahren zu löschen (Art 354 Abs. 4 Bst. a StGB/Art. 261 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-ProfilG). 36 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 1. Februar 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als