Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Weder die mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. April 2016 bedingt ausgesprochene Geldstrafe – auf deren Widerruf mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Juli 2019 verzichtet wurde, deren Probezeit aber verlängert wurde – noch die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Juli 2019 teilbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe zeigten beim Beschuldigten eine Wirkung. Die positive Entwicklung des Beschuldigten seit dem Hauftaufenthalt in BB.