19.2 Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. April 2016 Mit Urteil vom 12. April 2016 verurteilte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland den Beschuldigten zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 30.00 und setzte die Probezeit auf drei Jahre fest (Verfahren BM 16 14048). Das Regionalgericht Bern-Mittelland verlängerte die Probezeit mit Urteil vom 24. Juli 2019 um ein Jahr auf vier Jahre (Verfahren PEN 18 885). Die Probezeit endete am 11. April 2020. Da seit dem Ablauf der Probezeit mehr als drei Jahre vergangen sind, ist das Widerrufsverfahren oberinstanzlich einzustellen.