Die bisherigen Verurteilungen vermochten ihn nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen, er zeigte sich unbelehrbar und uneinsichtig. Seine Beteuerungen, dass er sich nun bessern und seinen Kindern ein Vorbild sein wolle, vermögen insofern nicht zu überzeugen, als er dies bereits in früheren Verfahren vorgebracht hatte, wobei es bei einem reinem Lippenbekenntnis blieb (vgl. Verfahren PEN 18 885, S. 3 Protokoll der Hauptverhandlung). Finanziell steht der Beschuldigte trotz seiner Anstellung nach wie vor nicht nachhaltig stabil da.